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Bauerngut-Neubau nimmt wichtige Hürde
Streitthema in Bückeburg / 

Grüne: „Wir schaffen Präzedenzfälle“ / CDU: Erhalt von Arbeitsplätzen und Kaufkraft VON MICHAEL WERK

blau und kursiv: unsere notwendigen Kommentare

BÜCKEBURG. Der Kreistag des Landkreises Schaumburg hat mit großer Mehrheit bei sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen eine Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes „Bückeburg/WestSandfurth“ beschlossen. Damit ist eine wesentliche rechtliche Hürde weggeräumt worden, die dem Bau des neuen Logistikzentrums, das der in Bückeburg ansässige Fleisch-und Wurstwarenproduzent Bauerngut auf einer dortigen Ackerfläche errichten lassen will, bisher entgegengestanden hat.

Kenner der Materie haben mitgeteilt, dass der Kreistag noch nie dem Antrag einer Gemeinde auf Aufhebung eines Landschaftsschutzgebietes widersprochen hat. Landschaftsschutzgebiete würden übereinstimmend als Reserveflächen für die Industrie angesehen und genössen keinen besonderen Schutz. Schwieriger, aber nicht unmöglich seien Naturschutz- oder FFH-Gebiete. Der Kreistagsbeschluss entspricht vollständig diesem Schema.

Denn nun ist der Weg für die von der Stadt Bückeburg geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 93 „Bauerngut“ freigemacht worden. Mit diesen beiden Änderungen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des neuen Logistikzentrums geschaffen werden.

Bedenken nach Abwägung zurückgewiesen

Das Bauvorhaben des Unternehmens ist seit Jahren ein großes Streitthema in der Bevölkerung (wir berichteten). Die von den Kritikern im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Beteiligung vorgebrachten Bedenken sind, „sofern sie Gegenstand dieses Verfahrens sind und soweit ihnen nicht gefolgt werden konnte“, laut der jetzt vom Kreistag getroffenen Entscheidung nach Abwägung zurückgewiesen worden.

Die Abwägungsvorschläge kommen von den Planern von EDEKA/Bauerngut, die (wie gesetzlich vorgesehen) die Planung im Auftrag und auf Rechnung des Konzerns durchgeführt haben. Auch hier verwundert es nicht, dass die wirtschaftlichen Belange von EDEKA ausnahmslos über den Schutz von Natur und Landschaft gestellt wurden.

Vor der Abstimmung plädierte Cornelia Laasch (Grüne) bei der Kreistagssitzung dafür, die Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes nicht zu beschließen: Das von Bauerngut geplante Logistikzentrum sei nur der Anfang, ein weiterer Neubau sei dann nur noch eine Frage der Zeit. Mit der Teilaufhebung öffne man „die Büchse der Pandora“, warnte sie.

„Wir schaffen Präzedenzfälle“, unterstrich Michael Dombrowski, Fraktionsvorsitzender der Grünen. Er warb für den vollständigen Erhalt des Landschaftsschutzgebietes Bückeburg-

West/Sandfurth“ sowie dessen Erholungsfunktion und den dort noch möglichen „weiten Blick in die Landschaft“.

Klaus-Dieter Drewes, der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, verwies darauf, es gehe um den Erhalt von Arbeitsplätzen, Steuereinnahmen und Kaufkraft. Vonseiten der CDU gebe es daher „ein klares Ja“ für das Bauvorhaben.

Es wird auch beim nächsten Mal beim Neubau des Fleischwerks auf der südlich gelegenen Erweiterungsfläche (Landrat Farr vom 19.02.2019) um den Erhalt von Arbeitsplätzen gehen, wenn das neue Fleischwerk nicht gleich nach Osteuropa verlagert wird, wo die Löhne niedriger und die Umweltforderungen weniger strikt sind. 



Bauplatz mit Simulation des Logistikzentrums
und mögliche Erweiterungsflächen

 

Uwe Budde (SPD) erklärte, die Gruppe SPD/FDP stimme der Teillöschung ebenfalls zu, habe es sich mit dieser Entscheidung aber nicht leicht gemacht. Letztlich sei die betroffene Fläche jedoch „nur ein Acker“ und nicht sehr groß.

Die betroffene Fläche ist ein Schlüsselelement des Landschaftsraums Weserbergland mit den Schutzgebieten beiderseits der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Man wird sehen, was der Bau von 150 x 96 x 27 m  mit dem Landschaftsraum macht bzw. von ihm übrig lässt. 

Logistikzentrum (hellgrün) mit möglichem neuem Fleischwerk