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Umweltausschuss des Kreistags empfiehlt grünes Licht für Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes

VON STEFAN ROTHE

 

BÜCKEBURG/LANDKREIS. Alles deutet darauf hin, dass der Landkreis freie Bahn für das Erweiterungsprojekt der Firma Bauerngut geben wird. Für die Umsetzung des Vorhabens ist erforderlich, dass der Kreistag in seiner nächsten Sitzung am 26. September eine Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes „Bückeburg/West-Sandfurth“ (LSG) beschließt.

Dass dies so gut wie sicher ist, zeigt eine Entscheidung des Kreistagsausschusses für Umwelt- und Klimaschutz. Dieser hat mit überwältigender Mehrheit von 9:1 Stimmen empfohlen, die Teilaufhebung vorzunehmen. 

Es ist geradezu lächerlich, dass es ausgerechnet der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz ist, der das monströse Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet durchwinkt. Naturzerstörung wird umfirmiert zum Klimaschutz!

Dagegen waren nur die Grünen. Es gilt somit als höchstwahrscheinlich, dass der Kreistag entsprechend votieren wird.

Horst Peeck (CDU) sagte, er verstehe, dass bei dem Projekt aus Sicht des Naturschutzes kritische Fragen aufgeworfen würden. Es gehe hier aber „ums Große und Ganze“. Vor allem darum, einen wichtigen Betrieb mit 400 Arbeitsplätzen am Standort zu halten. Es würden

aus dem 656 Hektar großen LSG lediglich sechs Hektar herausgenommen. Und dabei handele es sich um eine reine Ackerfläche, „also den am wenigsten schutzwürdigen Teil des Gebietes“. Zudem sei in Meinsen eine ökologische Ausgleichsmaßnahme geplant, fügte Peeck hinzu.

Wenn es dem Umwelt- und Klimaausschuss ums Große und Ganze gehen würde, würde er der Umweltzerstörung gerade nicht zustimmen. Das Thema der Zukunft, um das sich unsere Gesellschaft dringend kümmern müsste, wäre der Umwelt- und Klimaschutz. Ist hier der Bock zum Gärtner geworden? Müsste der Ausschuss nicht umbenannt werden in ”Ausschuss für Konzerninteressen und Industrieförderung” ?

Die Hagenburger Abgeordnete Dagmar Hansing (SPD) räumte ein, dass sie „aus der Ferne“ erst gedacht habe, „das Projekt geht gar nicht“. Doch intensive Gespräche mit den Bückeburger Sozialdemokraten hätten sie vom Gegenteil überzeugt: „Die Vorteile der Erweiterung von Bauerngut überwiegen.“ Die Firma sei ein regionaler Anbieter und engagiere sich für Stadt und Landkreis. Es müsse verhindert werden, dass dieses Unternehmen abwandere.

EDEKA ist ein europaweit agierender Großkonzern. Bauerngut ist eine 100 % abhängige Tochtergesellschaft. Das Opfer eines Landschaftsschutzgebiets hat solche Konzerne noch nie gehindert, abzuwandern, wenn die Konzerninteressen dies erfordern. Worin das Engagement von EDEKA (Konzernzentrale in Hamburg!) für Stadt und Landkreis liegt, müsste doch einmal genauer untersucht werden? Erkennbar war vor allem das Engagement EDEKAs mit der Erpressung des Rats der Stadt Bückeburg unter Androhung der Schließung des Standorts mit der damit verbundenen Geiselnahme von 850 Beschäftigten einschl. Saisonkräften.  

Als einziges Ausschussmitglied sprach sich die Bückeburgerin Cornelia Laasch (Grüne) gegen die Teillöschung aus. „Auch ein Getreidefeld hat einen hohen Erlebniswert“, argumentierte sie: „Dort wachsen Pflanzen wie Mohn sowie Kornblumen und leben Tiere wie

Feldlerchen.“ Das geplante 26 Meter hohe Hochlager werde zudem „die freie Sicht zur Wülpker Ecke“ versperren und beeinträchtige massiv den Genuss des Landschaftsbildes. Darüber hinaus leuchte ihr nicht ein, dass das Lager direkt am jetzigen Standort gebaut werden müsse: „Das ginge im Gewerbegebiet Kreuzbreite ganz genau so.“ Die Grünen seien dagegen, „dass für kurzfristige Vorteile wertvolle Landschaft preisgegeben wird.“ Dafür sei „der Preis viel zu hoch“, postulierte Laasch.

Industriebauten gehören in Gewerbe- und Industriegebiete. Dort können sie umweltverträglich eingebunden werden. Da hat Cornelia Laasch recht. Zumal die immer vorgebrachte Notwendigkeit der Nähe zum Fleischwerk nicht besteht. Dies zeigt die Interimslösung des Kühllagers in Barsinghausen durch EDEKA. 

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises war zuvor bei der Abwägung des Antrags auf Teilaufhebung zum Ergebnis gekommen, dass das LSG „nach Realisierung des Bauvorhabens seine Funktion hinsichtlich der Erhaltung und Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Erholungseignung weiterhin erfüllen kann.“

Welche Ergebnisse eine durch politischen Druck unbeeinflusste Wertung des Vorhabens bei der Unteren Naturschutzbehörde gehabt hätte, wissen wir nicht. Die vorgelegten Gutachten sind (wie gesetzlich so vorgesehen!) ausschließlich durch von EDEKA bezahlte Gutachter erstellt worden. Deren Ergebnisse standen mutmaßlich bereits bei Auftragserteilung fest. Außerdem konnten wir an vielen Stellen methodisch falsches Vorgehen und damit falsche Ergebnisse nachweisen.
Alles dieses hatte keinerlei Einfluss auf die abschließenden Wertungen und Beschlussempfehlungen der Gutachter: Die wirtschaftlichen Belange werden über die Belange der Landschaft und der Natur gestellt, obwohl wirtschaftliche Vorteile von den politischen Gremien nicht benannt werden können.